
Wer Handwerkerrechnungen übers Jahr gewissenhaft sammelt, und diese beim Finanzamt einreicht, der kann damit bares Geld sparen. Denn Hausbesitzer können alle Reparaturen oder Modernisierungen am eigenen Haus bzw. der selbst genutzten Eigentumswohnung steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erkennt pro Jahr 20 Prozent von maximal 6000 Euro der Lohnkosten an, erklärte jetzt der Verband Privater Bauherren (VPB). Das entspricht einer maximal möglichen Ersparnis von 1200 Euro. Voraussetzung dafür, ist eine ordentliche Rechnung, in der Lohn- und Materialkosten getrennt voneinander aufgeführt sind. Zudem muss die Rechnung per Überweisung bezahlt werden – nicht bar auf die Hand.





