Eine Hand dreht an einem Heizkörperthermostat.

Wer sich mit dem Energiesparen auseinandersetzt, stößt schnell auf den Tipp zum hydraulischen Abgleich der Heizung. Für viele Immobilienbesitzer ist der nun sogar Pflicht. Denn durch eine optimierte Heizanlage sinkt der Energieverbrauch eines Gebäudes um bis zu 15 Prozent. Das macht sich vor allem bei großen Gebäuden schnell bei den Energieeinsparungen bemerkbar. Zur Steigerung der Energieeffizienz müssen daher ab sofort alle Heizanlagen in größeren Gebäuden hydraulisch abgeglichen werden. Dies betrifft alle Gebäude mit einer Gas-Zentralheizung und gilt für große Wohngebäude mit mindestens 10 Wohneinheiten (bzw. 6 Wohneinheiten mit Frist bis September 2024) sowie Firmen und öffentliche Gebäude ab 1.000 qm beheizter Fläche.

Stichtag im September 2023

Bis zum 30. September 2023 muss der hydraulische Abgleich durchgeführt werden. Der Eigentümer des Gebäudes trägt dabei die Kosten, die nicht auf die Mietparteien umgelegt werden dürfen. Die Maßnahme muss außerdem von einer entsprechenden Fachkraft durchgeführt werden und folgende Schritte beinhalten: – Heizlastberechnung für alle Räume
– Prüfen und ggf. Optimieren der Heizflächen
– Durchführen des hydraulischen Abgleichs
– Anpassen der Vorlauftemperatur
Ausnahmen bestehen, wenn bereits ein hydraulischer Abgleich der aktuellen Heizung durchgeführt wurde, sechs Monate nach dem Stichtag die Heizung getauscht und/oder eine umfassende Dämmung angebracht wird, das Gebäude innerhalb von sechs Monaten nach der Frist ungenutzt oder stillgelegt wird.

Doch was genau ist ein hydraulische Abgleich?

Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass die Wärme gleichmäßig und effizient durch alle Heizkörper fließt. Dafür ermitteln wir – als Ihr Heizungsfachbetrieb – die benötigte Wärme für jeden Raum und stellt das Heizsystem anschließend optimal darauf ein. So wird weniger Energie verschwendet, gleichzeitig steigt der Wohnkomfort. Sie möchten nähere Infos zu dieser Maßnahme? Kontaktieren Sie uns!